Besondere Aktivitäten in Schleswig-Holstein

1. Ebene Landesregierung Schleswig-Holstein

1.1 Aktionsplan Inklusion Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat am 24.01.2017 nach mehrjähriger Vorbdereitung eunern"Landesaktionsplan zu Umsetzung der UN - Konvetion über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Land Schleswig-Holstein" vorgelegt, seine Umsetzung hat seitdem begonnen.  PDF

1.2 Inklusion in Schulen in Schleswig-Holstein

a) Konzept des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein von 2014 (Ministerin Wende)

Unabhägig von den Entwicklungen eines Aktionsplan Inklusion Schleswig-Holstein legte Bildungsminsterin Wanda Wende den Bericht der Landesregierung "Inklusion in Schulen" am 28.08.2014 vor (PDF) . Er beinhaltet neben einer Bestandsaufnahme zentrale Aussagen zur zukünftigen Entwicklung von Inklusion in Schulen. Nach dem Rücktritt von Ministerin Wende hat die neue Bildungsminsterin Britta Scholz im Herbst 2014 angekündigt, das von ihrer Vorgängerin erarbeitete Inklusionskonzept für Schulen vollinhatlich zu übernehmen und zeitnah seine Umsetzungzu zu beginnen.

b) Umsetzung des Konzepts des Bildungsministeriums von 2014 im Januar 2016 (Ministerin Scholz) 

In dem  Arbeitspapier  vom Januar 2016 wird berichtet über den Stand der Umsetzung des Inklusionskonzeptes von 2014, Arbeitsschwerpunkte 2015/2016 und die nächsten Schritte. Die Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Arbeitspapiers betont die Bedeutung des Einsatzes von schulischen Assistenzkräften an Grundschulen: 342 wurden bzw. werden vom Land eingestellt, um die inklusive Beschulung  zu unterstützen.

2. Ebene der 12 Landkreise und 3 kreisfreien Städte

2.1 Landeshautstadt Kiel

Das "Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel" wurde erstmals 2007 von der Stadt Kiel verabschiedt. Seine aktualisierte Fassung, die auch die Inhalte und Ziele der zwischenzeitlich durch Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechskonvention aufnimmt und verarbeitet, wurde von der Ratsversammlung der Stadt Kiel  in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2011 einstimmig beschlossen. 

Zentrales Anliegen dabei ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer barrierefreien Stadt zu ermöglichen. Eine am Leitziel der Inklusion orientierte Gesellschaft ist Ziel und gesellschaftliche Herausforderung zugleich. Der Kieler Weg für Menschen mit und ohne Behinderung zeigt Wege auf, diesem Ziel näher zu kommen. Bemerkenswert ist, dass der Gesamttext des Leitbildes - zur Überwindung von Sprachbarrieren - in 8 Sprachen übersetzt wurde (Englisch, Französisch, Polnisch, Türkisch, Dänisch, Schwedisch, Russisch und Arabisch); zudem wurde er auch in Leichter Sprache vorgelegt. 

Das "Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshaupstadt Kiel" gilt mittlerweile als beispielhafter "Aktionsplan Inklusion" einer der 15 Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins. Keiner der 14 anderen Kreise und Städte konnte bisher einen eigenen Aktionsplan Inklusion vorlegen. Das Leitbild gilt auch deshalb als vorbildhaft, weil seine Umsetzung laufend begleitet wird und viele konkrete inklusive Maßnahmen für die Menschen mit Behinderung in Kiel eingeleitet wurden, z.B.

  • Stadtführer für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer (ca. 2000 Stellen in der Kieler Innenstadt wurden besucht und vermessen)
  • Stadtplan für Menschen mit Behinderung
  • Behindertenparkplätze in Kiel (Auflistung von etwa 600 Behindertenparkplätzen in Kiel in alphabetischer Reihenfolge)
  • Sportangebote (Broschüre "Fit in Kiel" - Sport für Menschen mit und ohne Behinderung)

2.2 Kreis Segeberg

Der Sozialausschuss des Kreises Segeberg hatte im März 2014 beschlossen ein "Handlungskonzept Inklusion im Kreis Segeberg" in Zusammenarbeit mit Experten des "Netzwerk Inklusion Kreis Segeberg" gemeinsam mit Menschen mit Behinderung zu entwickeln und so zur Beschlussreife auszuarbeiten, dass es Anfang 2016 dem Kreistag des Kreises  zur Beschlussfassung als "Aktionsplan Inklusion Kreis Segeberg" vorgelegt werden kann. 

Der für diese Arbeit extra eingesetzte Unterausschuss des Sozialausschusses hat zusammen mit Vertretern des "Netzwerk Inklusion des Kreises Segeberg" seit April 2014 die Konzeption entwickelt. Zielführend für die gemeinsame Ausschussarbeit war seine Entscheidung über die grundsätzliche, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention allerdings auch notwendige, Beteiligung von Menschen mit Behinderung an der Entwicklung des Aktionsplanes. Der Ausschuss entschied dazu die Durchführung eines Fachtages, der am 21.01.2015 stattfand. Das Interesse an der Veranstaltung war so groß, dass schließlich 220 Personen (etwa die Hälfte von ihnen waren Menschen mit Behinderung) an dem Fachtag teilnahmen. Die Ergebnisse des Fachtages wurden dokumentiert und dienten dem Unterausschuss als Basis dafür Handlungsansätze für den "Aktionsplan Inklusion Kreis Segeberg" auszuarbeiten. Dies gelang. Bestimmend für die zwischenzeitlich vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplanes waren bei ihrer Entwicklung immer die in der Dokumentation des Fachtages konkret festgehaltenen Arbeitsgruppenergebnisse.

Der in 15 Ausschusssitzungen von  2014 bis 2016 erarbeitete "Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung - Inklusion im Kreis Segeberg 2016 - 2019" (PDF) wurde im März 2016 vom Kreistag Segeberg beschlossen - seine Umsetzung hat begonnen.

2.3 Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein hatte im März 2013 beschlossen, gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung und Betroffenen, für den Kreis einen Aktionsplan Inklusion zu entwickeln. Eine Arbeitsgruppe hat danach die Eckpunkte zur Umsetzung der Gremienbeschlüsse entwickelt. Eine Koordinationsstelle "Aktionsplan Inklusion" wurde im September 2014 beim Kreis eingerichtet. Seit März 2015 gab es öffentliche Foren zu unterschiredlichsten Themenbereichen. Die Ergebnisse führten dann zur Erabeitung des Entwurfs eines Aktionsplanes, der Mitte 2016 vorgelegt wurde Der "Aktionsplan Inklusion Kreis Ostholstein, Ostholstein erlebbar für alle, 2016 - 2020" wurde am 04. Oktober 2016 vom Kreistag Ostholstein abschließend beschlossen. PDF

3. Ebene Städte und Gemeinden der Landkreise

  • Gemeinde Henstedt-Ulzburg (30.06.2015)   PDF
  • Stadt Heiligenhafen ( Mai 2016)  PDF
  • Gemeinde Rateau (27.07.2016)  PDF

 

4. Ebene der Hochschulen

Die Universität Kiel hat am 16. 11. 2015  (Pressemitteilung) der Öffentlichkeit ihren "Aktionsplan der Christian - Albrechts- Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2015 - 2020" vorgestellt (Aktionsplan)